Förderkompass

Durch den Dschungel der Förderungen

Mit unserem Förderkompass bieten wir dir eine Navigationshilfe durch den „Dschungel“ der vielfältigen und umfangreichen Förderprogramme, auf die du in welche Vereinen und Institutionen zugreifen kannst.

Förderkompass  

Mit dem Förderkompass bieten wir euch als Koordinierungszentrum des bürgerschaftlichen Engagements eine Übersicht über verschiedene Förderprogramme. Sie sind in acht unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Wenn du auf eine der nachstehenden „Kacheln“ klickst, kannst du die jeweiligen aufgelisteten Förderprogramme zu der entsprechenden Rubrik sehen.

Zusätzlich zu den Informationen bzw. der Auflistung des Förderkompasses bietet das Land Hessen das Serviceangebot des sogenannten Förderlotsen an. Auf der Homepage des Landes Hessen wird der Förderlotse als „Brückenbauer“ beschrieben, um Kommunen, Vereine oder Verbände sowie Unternehmen bei der Findung und Beratung zu möglicher Förderprogramme zu unterstützen und zu beraten.

Nähe Informationen sowie die Kontaktdaten zum Förderlotsen des Landes Hessen findest du hier.

Auflistungen der einzelnen Förderprogramme nach Kategorien:

„Gemeinsam aktiv – Bürgerengagement in Hessen“

Ziel der Kampagne ist es, die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu verbessern und die bestehende Kultur des Ermöglichens und der Anerkennung zu stärken. Die Ehrenamtskampagne fördert Projekte, Initiativen und Vorhaben, die den Aufbau sowie die Fortentwicklung des freiwilligen, ehrenamtlichen und gemeinsinnorientierten Engagements der hessischen Bürgerinnen und Bürger in Hessen nachhaltig und sinnvoll ergänzen, um möglichst viele Menschen für einen Einsatz zum Wohle der Gemeinschaft zu gewinnen.

Maßnahmen zur Gewinnung von ehrenamtlich tätigen Freiwilligen, wie Ehrenamtstage, Freiwilligentage, Vereinsmessen, Öffentlichkeitsarbeit zum Ehrenamt sowie zur Anerkennung und Würdigung ehrenamtlichen Engagements, insbesondere Helferfeste, Danke-Veranstaltungen sind u.a. insbesondere förderfähig.

Antragsstellung und weitere Informationen hier.


Förderprogramm „Sport für alle Kinder – Das Soforthilfeprogramm“

Das Förderprogramm „Sport für alle Kinder“ unterstützt, dass auch Kinder aus Familien mit geringem Einkommen eine Möglichkeit haben am Vereinssport teilzunehmen.
Mit den Mitteln werden z.B. finanziert:

  • die Teilnahme an besonderen Veranstaltungen wie Freizeiten, Trainingslager etc.
  • die Anschaffung individueller Sportausrüstungen (Bekleidung, Sportgeräte)
  • Fahrtkosten der Kinder und Jugendlichen zum Training
  • Sonstige personenbezogene Förderungen.

Hier findet ihr alle Informationen zum Förderprogramm.


„Landkreis Darmstadt-Dieburg – Kinder- und Jugendarbeit der Vereine und Verbände“

Zuschüsse können Jugendgruppen von Vereinen, Verbänden, Kirchen sowie Orts- und Stadtjugendringen erhalten, soweit sie – bzw. ihre jeweilige Landesorganisation – nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes anerkannt sind.

Die Zuschüsse gibt es für:

  • Fahrten und Lager
    Bei Freizeiten für 4- bis 21-Jährige 3 Euro und für Betreuende 6 Euro  je Übernachtung.
  • Internationale Jugendbegegnungen im Inland
    Für ausländische Personen 2,50 Euro, für inländische Personen 1 Euro und für Betreuende 5 Euro je Übernachtung.
  • Internationale Jugendbegegnungen im Ausland
    30 Prozent der Fahrtkosten (max. bis zu 61,50 Euro pro Person)
  • Außerschulische Bildung und Schulung der ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen
    Förderungswürdig sind Abend- und Tagesveranstaltungen, Lehrgänge und Wochenendseminare der politischen, pädagogischen, kulturellen oder sozialen Bildung. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrt, Referierende sowie Material werden mit 40 Prozent bezuschusst.
  • Material für die Jugendarbeit
    Anschaffungen von Material für die Jugendarbeit werden seit 2007 wieder direkt vom Kreis gefördert. Materialausgaben werden mit 40 Prozent bezuschusst.
  • Individuelle Zuschüsse für Kinder- und Jugendliche
    Im Falle finanzieller Probleme können gezielt Kinder und Jugendliche von 6 bis 21 Jahre, die an Freizeiten der Vereine, Kirchen und anderen förderungswürdigen Jugendgruppen, Jugendförderungen der Städte und Gemeinden teilnehmen, mit einem Zuschuss unterstützt werden. Der Kreis übernimmt bis zu 75 Prozent der Teilnahmegebühr.

Hier findet ihr alle Informationen zum Förderprogramm.

„Projekt „Willkommen im Sport“

Mit Hilfe einer zuverlässigen Förderung unterstützt der DOSB Sportverbände und -vereine, die besondere Sport- und Bewegungsangebote für geflüchtete Menschen in Deutschland planen, organisieren und umsetzen.
Gefördert werden z.B.:

  • ehrenamtliches Engagement
  • die Qualifizierung von Geflüchteten
  • Empowerment
  • interkulturelle Öffnung
  • die Nutzung von Sportnetzwerken

Antragsstellung und weitere Informationen hier.


„Antrag zur Förderung von inklusiven Maßnahmen im hessischen Sport“

Eine finanzielle Anschub-Förderung zur Umsetzung der Inklusion im Sport erhalten Sie vomHessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Gefördert werden können beispielsweise:

  • Initiierung eines inklusiven Trainings bzw. einer inklusiven Sportgruppe (sportartenspezifisch oder Freizeit-/Breitensport, Sportabzeichen)
  • Inklusive Öffnung bereits bestehender Trainingsgruppen (durch Anpassung des Trainingsbetriebs)
  • Ausbau und Etablierung von unregelmäßigen Angeboten zu einem regelmäßigen und ganzjährigen Angebot
  • Inklusive Aktionstage (sportartenspezifisch oder allgemein)
  • Inklusive Ideenwerkstätten (Experten und Probanden suchen nach Möglichkeiten der Teilhabe im Sport)
  • Inhouse-Schulung/Qualifizierung über den lsb h, SJH und den HBRS
  • Anschaffung behinderungsspezifischer Materialien (Ausrüstung, Trainingsausstattung)
  • Modifizierung bereits vorhandener Sportgeräte

Hierfür können Sie eine Anschubfinanzierung i.H.v. max. 2.000,- Euro für Vereine und max. 5.000,- Euro für Verbände erhalten.
Ein Eigenanteil i.H.v. 25% ist zu leisten.
Ein Antrag kann nur einmal pro Jahr gestellt werden und dürfen nicht dasselbe Projekt betreffen.
Förderanträge werden vom lsb h geprüft und bearbeitet und dann beim Ministerium eingereicht.

Antragsstellung und weitere Informationen hier.


„Die Aktion Mensch“

Die Aktion Mensch macht sich deutschlandweit für Menschen mit Behinderung stark und fördert in unzählig vielen Maßnahmen, Projekten und Konzepten die Umsetzung von Inklusion. Das Geld für diese Förderungen wird aus den Gewinnen der Lotterie generiert.

Informationen zu den Förderprogrammen des Bereichs Begegnung, Kultur und Sport hier.

Informationen zu den generellen Förderprogrammen hier.


„Förderprogramm Sportjugend Hessen – Sport integriert Hessen“ 

Das Programm „Sport integriert Hessen“ unterstützt Städte und Gemeinden, in Zusammenarbeit mit der Sportjugend Hessen, in ihrem Engagement für Sport- und Bewegungsangebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen.
Dabei sollte es sich um Angebote für folgende Gruppen handeln:

  • Geflüchtete
  • andere Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
  • einkommensschwache Menschen
  • bildungsferne Menschen

Städte und Gemeinden können ihre Förderanträge beim HMdIS einreichen. Sportvereine können bei ihrer Stadt oder Gemeinde eine Förderung beantragen, wenn sich diese am Programm beteiligt.

Die antragstellende Gemeinde ist verpflichtet, mindestens einen Sport-Coach zu benennen. Diese gelten als Bindeglied und Vermittlungspersonen zwischen den Zielgruppen und Sportangeboten und bringen sich in Netzwerke ein und bauen Kontakte auf.

Hier findet ihr alle Informationen zur „Sport integriert Hessen“.


„Stiftung Deutscher Sport“

Der Stiftungszweck ist die Förderung des deutschen Sports, insbesondere für

  • die Förderung des Ehrenamtes im Sport
  • die Förderung des Kinder- und Jugendsports und die Gewinnung junger Menschen für den Sport
  • die Förderung von Sport, Spiel und Bewegung im Elementarbereich sowie in der Schule und Hochschule,
  • die Förderung von Bildung im und durch Sport
  • die Förderung der Chancengleichheit und Diversity im und durch Sport,
  • die Förderung der Sportwissenschaft und Sportmedizin und ihren Einrichtungen
  • die Förderung der Integration durch Sport,
  • die Förderung einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Entwicklung von Sportstätten und Sporträumen,
  • die Förderung des Leistungssports und
  • der Kampf gegen Doping
  • des Sports in seiner Vielfalt in sportlich weniger entwickelten Ländern als Maßnahme der Entwicklungshilfe (dies im engen Zusammenwirken zwischen Bundesregierung und Sport) sowie
  • von kulturellen Aspekten des Sports.

Hier findet ihr alle Informationen zur „Stiftung Deutscher Sport“.


„Sportjugend Hessen – Initiative NäherDran“

Sportvereine, Sportkreise und Sportverbände können sich um die finanzielle Förderung eines sozialen Projektes bewerben. Gefördert werden Vereinsaktivitäten, die für mehr Inklusion, Integration, Partizipation und Teilhabe im Breitensport sorgen. Projektinhalte sollten dabei im Rahmen folgender Förderziele gestaltet werden: 

  1. Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrations- oder Fluchthintergrund     
  2. Inklusion von behinderten Kindern und Jugendlichen 
  3. Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien 
  4. Partizipation junger Menschen und Stärkung demokratischer Prozesse   

Hier findet ihr alle Informationen zur „NäherDran“.


„Aktion Mensch – Förderprogramm Internet für Alle“

Mit diesem Förderprogramm unterstützt Aktion Mensch die Anschaffung von Hardware sowie die Schulung der Nutzung. Besonders Kindern und Jugendlichen, Menschen mit sozialen Schwierigkeiten oder mit Behinderungen soll ein kostenfreier Internetzugang ermöglicht werden. Mit der Fördersumme von 5.000 € können Router, Tablets, PCs und spezielle Endgeräte zur barrierefreien Nutzung angeschafft sowie Bildungsangebote zur Medienkompetenz, den Risiken der Internetnutzung sowie der Bedienung der Geräte ermöglicht werden. Damit richtet sich dieses Förderprogramm zur Digitalisierung vor allem an ambulante Dienste, Bratungsstellen, Gemeinde- und Jugendzentren, Wohnangebote, inklusive Kindertagesstätten sowie offene Angebote zur Selbsthilfe.

Hier findet ihr alle Informationen zur „Aktion Mensch – Förderprogramm Internet für Alle“.

„STARKES DORF – Wir machen mit!“

Das Programm fördert Maßnahmen, die unter Einsatz ehrenamtlichen Engagements…

  • den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Dorfes stärken
  • das Miteinander der Generationen fördern
  • die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern

… mit Beträgen von 1000€ bis 5000€. (z.B. die Gestaltung eines Platzes, das Aufstellen einer Bank, das gemeinsame Errichten eines Spiel- oder eines Grillplatzes).

Anträge können bis zum 30. September eines Jahres online gestellt werden. Für die Bearbeitung der Anträge ist neben der Qualität der Anträge die Reihenfolge des Eingangs maßgeblich. Nach Ausschöpfen des jährlichen Budgets können keine weiteren Anträge mehr berücksichtigt werden.

Hier findet ihr alle Informationen zur „STARKES DORF – Wir machen mit!“.


„Förderprogramm des Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege – Weiterführung der Vereinsarbeit“

Dieses Programm ist bewusst breit gefächert und soll mit seinen unterschiedlichen Fördermaßnahmen die Vereinsarbeit finanziell unterstützen. Sei es bei der Umsetzung kleinerer Instandhaltungsmaßnahmen an der Sportstätte oder bei der Beschaffung von langlebigen Sport- oder Pflegegeräten.

Hier findet ihr alle Informationen zur „Weiterführung der Vereinsarbeit“.


„Förderprogramm des Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege – Sonder-Investitionsprogramm Sportland Hessen“

Das Sonder-Investitionsprogramm „Sportland Hessen“ hat den Anspruch, die vorhandene Sportstättenversorgung für den Breiten- und Spitzensport durch dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen in ihrer Substanz zu erhalten und den zeitgemäßen Erfordernissen anzupassen. Damit soll die Sportinfrastruktur in Hessen weiter aufgewertet werden.

Hier findet ihr alle Informationen zur „Sonder-Investitionsprogramm Sportland Hessen“.


„Sportförderung Landkreis Darmstadt-Dieburg – Investive Sportförderung“

Durch die investive Sportförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg können Sportvereine bei investiven Maßnahmen gezielt unterstützt werden. Bspw. bei der Sanierung von Umkleidekabinen, eine Umrüstung der Flutlichtanlagen auf LED oder die Erneuerung der Heizungsanlage.

Hier findet ihr alle Informationen zur „Investive Sportförderung Landkreis Darmstadt-Dieburg“.


„Landessportbund Hessen e.V. – Investitionszuschüsse Baumaßnahmen“

Ziel und Gegenstand der Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen ist die Förderung von vereinseigenen bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre) überlassenen Sportanlagen, die überwiegend vom Verein genutzt werden und deren gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist. Bauherr und/oder Nutzer muss der Verein sein. Gemeinschaftsprojekte mehrerer Vereine sind zulässig.
Zu den Baumaßnahmen gehören:

  • Sanierung und Modernisierung,
  • Ökologische Maßnahmen,
  • Neubau und Erweiterung,
  • Beleuchtungsanlagen.

Hier findet ihr alle Informationen zur „Investitionszuschüsse Baumaßnahmen“.


„Regionalmanagement der Lokalen Aktionsgruppe Darmstadt-Dieburg im Standortmarketing Darmstadt-Dieburg e.V. – LEADER Förderprogramm“

LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Über LEADER werden Projekte gefördert, die die Lebensqualität im ländlichen Raum erhalten, das Miteinander stärken und die Zukunftsfähigkeit von Dörfern sichern. Grundlage für die LEADER-Förderung bilden die unter Einbeziehung einer breiten Öffentlichkeit erarbeiteten regionalen Ziele, die in der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) verankert sind. In der Förderperiode 2023-2027 liegt der Schwerpunkt in den vier Handlungsfeldern 

  • Daseinsvorsorge – gleichwertige Lebensverhältnisse für ALLE, 
  • Wirtschaftliche Entwicklung und regionale Versorgungsstrukturen, 
  • Erholungsräume für Naherholung und ländlichen Tourismus sowie 
  • Bioökonomie – Anpassungsstrategien zu einem nachhaltigen Konsumverhalten. 
  • Flankiert werden alle Handlungsfelder von den Querschnittsthemen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Klimaschutz.

Hier findet ihr alle Informationen zum Förderprogramm.


„Regionalmanagement der Lokalen Aktionsgruppe Darmstadt-Dieburg im Standortmarketing Darmstadt-Dieburg e.V. – Regionalbudget“

Das Regionalbudget ist ein Angebot des Bundes und des Landes Hessen. Es unterstützt Kleinprojekte, die ausgewählten Entwicklungszielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) dienen und richtet sich insbesondere an Vereine, Verbände, Kommunen und private Initiativen. Das Regionalbudget ist zeitlich befristet und wird mittels Förderaufruf bekannt gegeben.

Hier findet ihr alle Informationen zum Förderprogramm.

„Förderprogramm Ehrenamt digitalisiert“

Mit diesem Förderprogramm setzt sich Hessen für die Digitalisierung in gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und Dachverbänden ein. Die Fördergelder sind sowohl für die Anschaffung geeigneter Hard- und Software für den Verein als auch für Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen einsetzbar. Dabei gibt es bis zu 15.000 € Zuschuss, wobei die Förderquote bei bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben liegt.

Hier findet ihr alle Informationen zur „Förderprogramm Ehrenamt digitalisiert“.


„Gemeinsam aktiv – Bürgerengagement in Hessen“

Ziel der Kampagne ist es, die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu verbessern und die bestehende Kultur des Ermöglichens und der Anerkennung zu stärken. Die Ehrenamtskampagne fördert Projekte, Initiativen und Vorhaben, die den Aufbau sowie die Fortentwicklung des freiwilligen, ehrenamtlichen und gemeinsinnorientierten Engagements der hessischen Bürgerinnen und Bürger in Hessen nachhaltig und sinnvoll ergänzen, um möglichst viele Menschen für einen Einsatz zum Wohle der Gemeinschaft zu gewinnen.

Maßnahmen im Zusammenhang mit Digitalisierung und Ehrenamt sind u.a. insbesondere Förderfähig.

Antragsstellung und weitere Informationen hier.


„Aktion Mensch – Förderprogramm Internet für Alle“

Mit diesem Förderprogramm unterstützt Aktion Mensch die Anschaffung von Hardware sowie die Schulung der Nutzung. Besonders Kindern und Jugendlichen, Menschen mit sozialen Schwierigkeiten oder mit Behinderungen soll ein kostenfreier Internetzugang ermöglicht werden. Mit der Fördersumme von 5.000€ können Router, Tablets, PCs und spezielle Endgeräte zur barrierefreien Nutzung angeschafft sowie Bildungsangebote zur Medienkompetenz, den Risiken der Internetnutzung sowie der Bedienung der Geräte ermöglicht werden. Damit richtet sich dieses Förderprogramm zur Digitalisierung vor allem an ambulante Dienste, Bratungsstellen, Gemeinde- und Jugendzentren, Wohnangebote, inklusive Kindertagesstätten sowie offene Angebote zur Selbsthilfe.

Hier findet ihr alle Informationen zur „Aktion Mensch – Förderprogramm Internet für Alle“.


„Bundesministerium für Bildung und Forschung – Förderprogramm Total Digital!“

Mit dieser Fördermöglichkeit, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ausgeht, werden unterschiedliche Projekte im Rahmen der Leseförderung von Kindern unterstützt. Unter dem Motto „Lesen und erzählen mit digitalen Medien“ sind hier Förderungen unterschiedlichste Aktionen von der digitalen Schnitzeljagd über multimediale Bilderbücher bis hin zur Programmierung von Robotern möglich. Damit sollen hauptsächlich Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren unterstützt werden, etwa in Familienzentren, Fördervereinen, Mehrgenerationenhäusern oder kulturellen Vereinen.

Hier findet ihr alle Informationen zur „Förderprogramm Total Digital!“.


„Aktion Mensch Förderung digitaler Barrierefreiheit“

Für Vorhaben/Projektideen, die das Ziel haben, digitale Barrierefreiheit zu stärken. Aktion Mensch stellt verschiedene Programme zur Verfügung. Die Mikroförderung gewährt einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro ohne Eigenmittel, Laufzeit max. 1 Jahr. Die Projektförderung sieht einen maximalen Zuschuss von 350.000 Euro vor bei mindestens 10 Prozent Eigenanteil und einer Laufzeit von max. 5 Jahren. Die Innovationsförderung hilft mit 40-50% der förderfähigen Kosten, maximal 300.000 Euro, bei mindestens 20 Prozent Eigenmitteln.

Hier findet ihr alle Informationen zur „Aktion Mensch – Förderung digitaler Barrierefreiheit“.


„Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt – Mikroförderprogramm“

Für gemeinnützige Organisationen in strukturschwachen Gebieten im ländlichen Raum. Maßnahmen für die Gewinnung neuer Mitglieder oder Stärkung von Ehrenamtlichen. Darunter können auch Sach- oder Honorarkosten etwa für Schulungen zur Einführung neuer Tools oder die Überarbeitung der Webseite gehören. Zuschuss bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 2.500 Euro.

Hier findet ihr alle Informationen zur „Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt – Mikroförderprogramm“.


„PWC Stiftung: Digitale Bildung“


Für partizipative Projekte zu Digitaler Bildung, Robotik, neuen Medien mit Kindern und Jugendlichen ab Grundschulalter, Diversität.

Förderleistung: durchschnittlich 40.000 € pro Projekt. Bewerben: 15.03. und 15.09., Vorabanfragen und Förderberatungen laufend.

Hier findet ihr alle Informationen zur „PWC Stiftung: Digitale Bildung“.


„Regionalmanagement der Lokalen Aktionsgruppe Darmstadt-Dieburg im Standortmarketing Darmstadt-Dieburg e.V. – LEADER Förderprogramm“

LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Über LEADER werden Projekte gefördert, die die Lebensqualität im ländlichen Raum erhalten, das Miteinander stärken und die Zukunftsfähigkeit von Dörfern sichern. Grundlage für die LEADER-Förderung bilden die unter Einbeziehung einer breiten Öffentlichkeit erarbeiteten regionalen Ziele, die in der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) verankert sind. In der Förderperiode 2023-2027 liegt der Schwerpunkt in den vier Handlungsfeldern 

  • Daseinsvorsorge – gleichwertige Lebensverhältnisse für ALLE, 
  • Wirtschaftliche Entwicklung und regionale Versorgungsstrukturen, 
  • Erholungsräume für Naherholung und ländlichen Tourismus sowie 
  • Bioökonomie – Anpassungsstrategien zu einem nachhaltigen Konsumverhalten. 
  • Flankiert werden alle Handlungsfelder von den Querschnittsthemen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Klimaschutz.

Hier findet ihr alle Informationen zum Förderprogramm.

„Förderangebote von Umweltbildung und BNE in Hessen“

Zur Förderung der Umweltbildung und zur Verwirklichung von Projekten, die Bildungsmaßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung in Hessen zum Ziel haben, kann das Land Zuwendungen gewähren.

Hier findet ihr alle Informationen zu den „Förderangeboten von Umweltbildung und BNE in Hessen“.


„Landessportbundes Hessen e.V. – Sonderförderprogramm Klimaschutz- und Kosteneinsparung in Sportvereinen“

Der Landessportbund Hessen e.V. fördert Maßnahmen zur Senkung der Energieverbräuche und der Betriebskosten sowie Sondermaßnahmen zur Erlangung der gesetzlichen Vorgaben. Die Fördersumme kann dabei bis zu 2.500 Euro betragen.

Hier findet ihr alle Informationen zur „Sonderförderprogramm Klimaschutz- und Kosteneinsparung in Sportvereinen“.


„Landessportbundes Hessen e.V. – Öko-Check-Beratung“


Überdimensionierte, veraltete Heizanlagen, energiefressende Lichtsysteme, wasserintensive sanitäre Einrichtungen: Viele Vereinshäuser und Sportanlagen verbrauchen einfach zu viel Energie und Ressourcen. Vor dem Hintergrund der momentan explodierenden Energiepreise machen sich viele Vereine Sorgen um die Kosten, die auf sie zukommen. Die Öko-Check-Beratung des Landessportbundes Hessen e.V. zeigt Wege zur sinnvollen Energieeinsparung und einem bewussten Umgang mit Ressourcen auf.

Hier findet ihr alle Informationen zur „Öko-Check-Beratung“.


„Stiftung Deutscher Sport“

Der Stiftungszweck ist die Förderung des deutschen Sports, insbesondere für

  • die Förderung des Ehrenamtes im Sport
  • die Förderung des Kinder- und Jugendsports und die Gewinnung junger Menschen für den Sport
  • die Förderung von Sport, Spiel und Bewegung im Elementarbereich sowie in der Schule und Hochschule,
  • die Förderung von Bildung im und durch Sport
  • die Förderung der Chancengleichheit und Diversity im und durch Sport,
  • die Förderung der Sportwissenschaft und Sportmedizin und ihren Einrichtungen
  • die Förderung der Integration durch Sport,
  • die Förderung einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Entwicklung von Sportstätten und Sporträumen,
  • die Förderung des Leistungssports und
  • der Kampf gegen Doping
  • des Sports in seiner Vielfalt in sportlich weniger entwickelten Ländern als Maßnahme der Entwicklungshilfe (dies im engen Zusammenwirken zwischen Bundesregierung und Sport) sowie
  • von kulturellen Aspekten des Sports.

Hier findet ihr alle Informationen zur „Stiftung Deutscher Sport“.


„Regionalmanagement der Lokalen Aktionsgruppe Darmstadt-Dieburg im Standortmarketing Darmstadt-Dieburg e.V. – LEADER Förderprogramm“

LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Über LEADER werden Projekte gefördert, die die Lebensqualität im ländlichen Raum erhalten, das Miteinander stärken und die Zukunftsfähigkeit von Dörfern sichern. Grundlage für die LEADER-Förderung bilden die unter Einbeziehung einer breiten Öffentlichkeit erarbeiteten regionalen Ziele, die in der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) verankert sind. In der Förderperiode 2023-2027 liegt der Schwerpunkt in den vier Handlungsfeldern 

  • Daseinsvorsorge – gleichwertige Lebensverhältnisse für ALLE, 
  • Wirtschaftliche Entwicklung und regionale Versorgungsstrukturen, 
  • Erholungsräume für Naherholung und ländlichen Tourismus sowie 
  • Bioökonomie – Anpassungsstrategien zu einem nachhaltigen Konsumverhalten. 
  • Flankiert werden alle Handlungsfelder von den Querschnittsthemen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Klimaschutz.

Hier findet ihr alle Informationen zum Förderprogramm.


„Regionalmanagement der Lokalen Aktionsgruppe Darmstadt-Dieburg im Standortmarketing Darmstadt-Dieburg e.V. – Regionalbudget“

Das Regionalbudget ist ein Angebot des Bundes und des Landes Hessen. Es unterstützt Kleinprojekte, die ausgewählten Entwicklungszielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) dienen und richtet sich insbesondere an Vereine, Verbände, Kommunen und private Initiativen. Das Regionalbudget ist zeitlich befristet und wird mittels Förderaufruf bekannt gegeben.

Hier findet ihr alle Informationen zum Förderprogramm.

„Förderprogramm des Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege – Weiterführung der Vereinsarbeit“

Dieses Programm ist bewusst breit gefächert und soll mit seinen unterschiedlichen Fördermaßnahmen die Vereinsarbeit finanziell unterstützen. Sei es bei der Umsetzung kleinerer Instandhaltungsmaßnahmen an der Sportstätte oder bei der Beschaffung von langlebigen Sport- oder Pflegegeräten.

Hier findet ihr alle Informationen zur „Weiterführung der Vereinsarbeit“.


„Landessportbund Hessen e.V. – Zuschüsse für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb“

Ziel ist die Förderung der Anschaffung von langlebigen Sportgeräten, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Übungsgruppen der Vereine verwendet werden.
Nicht gefördert werden Anschaffungen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen sowie Peripheriegeräten und Computern. Ebenfalls werden keine Anschaffungen unter einem Gesamtbetrag von Euro 300,- bezuschusst. Die Anschaffung von Gerätepaketen ab Euro 300,- ist zulässig.

Hier findet ihr alle Informationen zur „Zuschüsse für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb“.


Förderprogramm „Sport für alle Kinder – Das Soforthilfeprogramm“


Das Förderprogramm „Sport für alle Kinder“ unterstützt, dass auch Kinder aus Familien mit geringem Einkommen eine Möglichkeit haben am Vereinssport teilzunehmen.
Mit den Mitteln werden z.B. finanziert:

  • die Teilnahme an besonderen Veranstaltungen wie Freizeiten, Trainingslager etc.
  • die Anschaffung individueller Sportausrüstungen (Bekleidung, Sportgeräte)
  • Fahrtkosten der Kinder und Jugendlichen zum Training
  • Sonstige personenbezogene Förderungen.

Hier findet ihr alle Informationen zum Förderprogramm.


„Landkreis Darmstadt-Dieburg – Kinder- und Jugendarbeit der Vereine und Verbände“

Zuschüsse können Jugendgruppen von Vereinen, Verbänden, Kirchen sowie Orts- und Stadtjugendringen erhalten, soweit sie – bzw. ihre jeweilige Landesorganisation – nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes anerkannt sind.
Die Zuschüsse gibt es für:

  • Fahrten und Lager
    Bei Freizeiten für 4- bis 21-Jährige 3 Euro und für Betreuende 6 Euro  je Übernachtung.
  • Internationale Jugendbegegnungen im Inland
    Für ausländische Personen 2,50 Euro, für inländische Personen 1 Euro und für Betreuende 5 Euro je Übernachtung.
  • Internationale Jugendbegegnungen im Ausland
    30 Prozent der Fahrtkosten (max. bis zu 61,50 Euro pro Person)
  • Außerschulische Bildung und Schulung der ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen
    Förderungswürdig sind Abend- und Tagesveranstaltungen, Lehrgänge und Wochenendseminare der politischen, pädagogischen, kulturellen oder sozialen Bildung. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrt, Referierende sowie Material werden mit 40 Prozent bezuschusst.
  • Material für die Jugendarbeit
    Anschaffungen von Material für die Jugendarbeit werden seit 2007 wieder direkt vom Kreis gefördert. Materialausgaben werden mit 40 Prozent bezuschusst.
  • Individuelle Zuschüsse für Kinder- und Jugendliche
    Im Falle finanzieller Probleme können gezielt Kinder und Jugendliche von 6 bis 21 Jahre, die an Freizeiten der Vereine, Kirchen und anderen förderungswürdigen Jugendgruppen, Jugendförderungen der Städte und Gemeinden teilnehmen, mit einem Zuschuss unterstützt werden. Der Kreis übernimmt bis zu 75 Prozent der Teilnahmegebühr.

Hier findet ihr alle Informationen zum Förderprogramm.


„Regionalmanagement der Lokalen Aktionsgruppe Darmstadt-Dieburg im Standortmarketing Darmstadt-Dieburg e.V. – Regionalbudget“

Das Regionalbudget ist ein Angebot des Bundes und des Landes Hessen. Es unterstützt Kleinprojekte, die ausgewählten Entwicklungszielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) dienen und richtet sich insbesondere an Vereine, Verbände, Kommunen und private Initiativen. Das Regionalbudget ist zeitlich befristet und wird mittels Förderaufruf bekannt gegeben.

Hier findet ihr alle Informationen zum Förderprogramm.

„Gemeinsam aktiv – Bürgerengagement in Hessen“

Ziel der Kampagne ist es, die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu verbessern und die bestehende Kultur des Ermöglichens und der Anerkennung zu stärken. Die Ehrenamtskampagne fördert Projekte, Initiativen und Vorhaben, die den Aufbau sowie die Fortentwicklung des freiwilligen, ehrenamtlichen und gemeinsinnorientierten Engagements der hessischen Bürgerinnen und Bürger in Hessen nachhaltig und sinnvoll ergänzen, um möglichst viele Menschen für einen Einsatz zum Wohle der Gemeinschaft zu gewinnen.

Maßnahmen zum Wissenstransfer und zum Erfahrungsaustausch, insbesondere Fachforen, Tagungen, Workshops, Seminare, Fortbildungen, Netzwerktreffen sind u.a. insbesondere Förderfähig.

Antragsstellung und weitere Informationen hier.


„Förderangebote von Umweltbildung und BNE in Hessen“

Zur Förderung der Umweltbildung und zur Verwirklichung von Projekten, die Bildungsmaßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung in Hessen zum Ziel haben, kann das Land Zuwendungen gewähren.

Hier findet ihr alle Informationen zu den „Förderangeboten von Umweltbildung und BNE in Hessen“.


„Sportjugend Hessen – Förderung von Sporterlebnissen für junge Menschen“

Sportvereine, -kreise und -verbände werden durch die Sportjugend Hessen bei der Durchführung von Maßnahmen unterstützt,

  • die nicht unmittelbar an Training und Wettkampf orientiert sind,
  • die Persönlichkeitsentwicklung und Gemeinschaftsbildung junger Menschen bis 27 Jahren fördern,
  • die junge Menschen motivieren, andere Sport- und Bewegungsangebote kennenzulernen,
  • mit denen neue Zielgruppen für regelmäßige Bewegung gewonnen werden sollen,
  • die in Kooperationen mit anderen Trägern stattfinden und dem Vernetzungsgedanken in der Jugendarbeit Rechnung tragen.

Auch Kooperationsmaßnahmen mit anderen Vereinen sowie mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Jugendringen und Jugendinitiativen können unterstützt werden.

Hier findet ihr alle Informationen zu den „Förderangeboten von Umweltbildung und BNE in Hessen“.


„Stiftung Deutscher Sport“

Der Stiftungszweck ist die Förderung des deutschen Sports, insbesondere für

  • die Förderung des Ehrenamtes im Sport
  • die Förderung des Kinder- und Jugendsports und die Gewinnung junger Menschen für den Sport
  • die Förderung von Sport, Spiel und Bewegung im Elementarbereich sowie in der Schule und Hochschule,
  • die Förderung von Bildung im und durch Sport
  • die Förderung der Chancengleichheit und Diversity im und durch Sport,
  • die Förderung der Sportwissenschaft und Sportmedizin und ihren Einrichtungen
  • die Förderung der Integration durch Sport,
  • die Förderung einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Entwicklung von Sportstätten und Sporträumen,
  • die Förderung des Leistungssports und
  • der Kampf gegen Doping
  • des Sports in seiner Vielfalt in sportlich weniger entwickelten Ländern als Maßnahme der Entwicklungshilfe (dies im engen Zusammenwirken zwischen Bundesregierung und Sport) sowie
  • von kulturellen Aspekten des Sports.

Hier findet ihr alle Informationen zur „Stiftung Deutscher Sport“.


„Sportjugend Hessen – Initiative NäherDran“

Sportvereine, Sportkreise und Sportverbände können sich um die finanzielle Förderung eines sozialen Projektes bewerben. Gefördert werden Vereinsaktivitäten, die für mehr Inklusion, Integration, Partizipation und Teilhabe im Breitensport sorgen. 
Projektinhalte sollten dabei im Rahmen folgender Förderziele gestaltet werden: 

  1. Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrations- oder Fluchthintergrund     
  2. Inklusion von behinderten Kindern und Jugendlichen 
  3. Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien 
  4. Partizipation junger Menschen und Stärkung demokratischer Prozesse   

Hier findet ihr alle Informationen zur „NäherDran“.


„Projekt „Willkommen im Sport“

Mit Hilfe einer zuverlässigen Förderung unterstützt der DOSB Sportverbände und -vereine, die besondere Sport- und Bewegungsangebote für geflüchtete Menschen in Deutschland planen, organisieren und umsetzen.
Gefördert werden z.B.:

  • ehrenamtliches Engagement
  • die Qualifizierung von Geflüchteten
  • Empowerment
  • interkulturelle Öffnung
  • die Nutzung von Sportnetzwerken

Antragsstellung und weitere Informationen hier.


Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen im bürgerschaftlichen Engagement – Regionale Anlaufstelle Freiwilligenagentur Darmstadt-Dieburg

Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales unterstützt das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement und fördert Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des Qualifizierungsprogramms. Es ist ein Bildungsangebot und zugleich Anerkennung des wertvollen Einsatzes freiwillig Engagierter. Das Programm hat zum Ziel, Menschen im Ehrenamt zu unterstützen und für ihr weiteres Engagement zu ermutigen.

Die Beantragung von Fördermitteln ist über regionale Anlaufstellen möglich. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg übernimmt die Freiwilligenagentur Darmstadt-Dieburg die Aufgaben der regionalen Anlaufstelle.

Für nähere Informationen zum Förderprogramm nehmen Sie bitte Kontakt zur Freiwilligenagentur Darmstadt-Dieburg auf.


„Landkreis Darmstadt-Dieburg – Kinder- und Jugendarbeit der Vereine und Verbände“

Zuschüsse können Jugendgruppen von Vereinen, Verbänden, Kirchen sowie Orts- und Stadtjugendringen erhalten, soweit sie – bzw. ihre jeweilige Landesorganisation – nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes anerkannt sind.
Die Zuschüsse gibt es für:

  • Fahrten und Lager
    Bei Freizeiten für 4- bis 21-Jährige 3 Euro und für Betreuende 6 Euro  je Übernachtung.
  • Internationale Jugendbegegnungen im Inland
    Für ausländische Personen 2,50 Euro, für inländische Personen 1 Euro und für Betreuende 5 Euro je Übernachtung.
  • Internationale Jugendbegegnungen im Ausland
    30 Prozent der Fahrtkosten (max. bis zu 61,50 Euro pro Person)
  • Außerschulische Bildung und Schulung der ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen
    Förderungswürdig sind Abend- und Tagesveranstaltungen, Lehrgänge und Wochenendseminare der politischen, pädagogischen, kulturellen oder sozialen Bildung. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrt, Referierende sowie Material werden mit 40 Prozent bezuschusst.
  • Material für die Jugendarbeit
    Anschaffungen von Material für die Jugendarbeit werden seit 2007 wieder direkt vom Kreis gefördert. Materialausgaben werden mit 40 Prozent bezuschusst.
  • Individuelle Zuschüsse für Kinder- und Jugendliche
    Im Falle finanzieller Probleme können gezielt Kinder und Jugendliche von 6 bis 21 Jahre, die an Freizeiten der Vereine, Kirchen und anderen förderungswürdigen Jugendgruppen, Jugendförderungen der Städte und Gemeinden teilnehmen, mit einem Zuschuss unterstützt werden. Der Kreis übernimmt bis zu 75 Prozent der Teilnahmegebühr.

Hier findet ihr alle Informationen zum Förderprogramm.


LandKulturPerlen – Förderung Projekte der Kulturellen Bildung

Rechtskörper wie Vereine oder Verbände, aber auch öffentliche Institutionen und Privatpersonen können Projektanträge zur Kulturellen Bildung stellen. Die Projekte müssen in den ländlichen Räumen Hessens realisiert werden.
Förderkriterien sind, Ihr Projekt der Kulturellen Bildung…

  • bringt Menschen zusammen und stößt kreative Prozesse an.
  • befähigt die Teilnehmenden Inhalt und Verlauf mitzugestalten.
  • wurde noch nicht begonnen.
  • bindet eine*n Kooperationspartner*in ein, z.B. einen anderen Verein, eine*n Künstler*in oder die Gemeinde.

Nicht gefördert werden z.B. bauliche Maßnahmen sowie reine Konzert- oder Lesungsveranstaltungen.

Für nähere Informationen zum Förderprogramm nehmen Sie bitte Kontakt mit den LandKulturPerlen auf.

„Landessportbund Hessen e.V. – Bezuschussung der Beschäftigung von Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen und Jugendleiter*innen“

Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit. Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushaltes durch den Beschluss des zuständigen Gremiums bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Ein möglicher Zuschuss ist für Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen und Jugendleiter*innen beantragbar.

Antragsstellung und weitere Informationen hier.


„Sportförderung Landkreis Darmstadt-Dieburg – Antraf auf Auszahlung des jährlichen Zuschusses zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes“

Der Antrag auf Auszahlung des jährlichen Zuschusses zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes basiert auf den Richtlinien der Sportförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Dort heißt es „Sportvereinen wird ein jährlicher Zuschuss für alle dem Landessportbund gemeldeten Mitgliedern unter 18 Jahren von vier Euro gewährt. Der Kreisausschuss wird ermächtigt diesen Betrag den im Haushalt dafür bereitgestellten Mitteln anzupassen. Vereinen, die verpflichtet sind, ganz oder überwiegend Sportanlagen selbst zu unterhalten, wird zusätzlich für alle dem Landessportbund gemeldeten Mitgliedern unter 18 Jahren ein jährlicher Zuschuss von drei Euro gewährt. Darüber hinaus erhalten die Versehrten- und Behinderten-Sportgemeinschaften zusätzlich einen Sockelbetrag von jährlich 511 Euro. Dies gilt auch für Vereine mit einer vom hessischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband anerkannten Abteilung“. Der Antragsschluss ist immer der 30. Juni eines jeden Jahres und die Auszahlung erfolgt vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung.

Den direkten Link zum Antragsportal samt grundlegender Informationen finden Sie hier.